AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stamm Metallbau GmbH

1. Allgemeines
Rechtliche Grundlagen des Vertragsverhältnisses ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile b und c. Andere Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn diese nicht ausdrücklich widersprochen wurden. Nebenabreden und Zusagen mit Mitarbeitern des Auftragnehmers bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.

 

2. Aufträge
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn diese schriftlich bestätigt wurden oder als Eilaufträge innerhalb zwei Tagen nach Auftragseingang nicht schriftlich storniert wurden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die sich aus dem vom Besteller/ Planverfasser vorgeschriebenen Unterlagen und Angaben (Zeichnungen, Muster oder dgl.) ergeben. Eine baurechtliche Prüfung/Genehmigung der Baumaßnahme, sowie nachbarrechtliche Vereinbarungen, statische Nachweise mit Berechnungen für konstruktive Aufträge sind und waren nicht Auftragsbestandteil. Dies ist vom Auftraggeber vorher mit dem örtlichen Bauamt/ Nachbarn abzusprechen und gegebenenfalls gesondert zu beauftragen. Einzelanfertigungen und Designaufträge sind vom Umtausch/Wandel generell ausgeschlossen. Diese werden nach Skizzenvorlage oder nach Kundenvorschlägen in Bereich statisch vertretbarer Grundsätze gefertigt. Technische Änderungen und Ausführungen hierzu behält sich der Auftragnehmer ohne Absprache vor.

 

3. Preise
Im Endpreis enthalten ist die bloße Lieferung/Montage der bestellten Ware. Sind zusätzliche Arbeiten erforderlich, (Gerüst-, Maurer-, Gipser-, Maler-, Boden- und Anschlussarbeiten), werden diese gesondert  berechnet. Strom und Wasser sind auf Kosten des Auftraggebers bereitzustellen. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ist die Entsorgung der demontierten Gegenstände als separater Aufwand abzurechnen. Alle genannten Preise sind freibleibend und ohne schriftlichen Auftrag nicht bindend. Erhebliche Preissteigerungen im Materialeinkauf, Teuerungszuschläge werden bei verspäteter Angebotsannahme sowie bei nicht verschuldeten Terminverschiebungen angepasst.

 

4. Zahlung/Zahlungsverzug/Aufrechnung
Falls nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 20% bei Auftragsannahme, 50% bei Montagebereitschaft des Auftragnehmers, 30% sofort bei Abschluss der vertraglichen Leistungen, unabhängig vom Bestehen geringfügiger Nachbesserungsrechte. Werden die Zahlungen nicht wie vereinbart fristgerecht vom Auftraggeber vorgenommen, werden eventuelle weitere Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung eingestellt. Bei Versandbestellungen liefern wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Europaletten werden mit einer Pfandgebühr berechnet. Bei Rückgabe erfolgt eine Gutschrift.
Vereinbarte Skontoabzüge sind nur bei Zahlungen innerhalb des Zahlungsziels zulässig, wenn sie explizit vorab vertraglich vereinbart wurden. Verspätet erstattete Zahlungen sowie unberechtigte Abzüge, werden nachgefordert, gegebenenfalls kostenpflichtig eingeklagt.

 

5. Lieferung und Montage
Die Lieferzeit ist abhängig von Jahreszeit und Auftragseingang. Die genaue Lieferung/Montage ist mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. Dies schließt jedoch höhere Gewalt, Montageverzug durch andere Kunden, Lieferverzug der Vorlieferanten, Witterungsverhältnisse, Krankheits-, Urlaubsausfall unseres Personals aus. Dies sind handwerkliche Abwicklungen ohne Verschulden des Auftragnehmers. Im Falle des Verzuges kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist von 6 Wochen zur Lieferung/ Montage gewähren. Nach Ablauf dieser Frist ohne Leistungserhalt ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug/ Ablehnung werden ausgeschlossen.

 

6. Abnahme/ Mängelrüge/ Gewährleistung
Bestandteil der AGB sind Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche bezogen auf die verschiedensten Materialhinweise- und Produkteigenschaften, sowie den technischen Infos von Glas, versch. Metallen, Kunststoffen und Naturprodukten. Diese sind im Anhang/ Beiblatt gesondert detailliert aufgeführt. Schadensersatzansprüche oder Wandlung werden dazu nicht anerkannt. Ansonsten gelten die AGB des Herstellers oder des Vorlieferanten. Mängelrügen müssen bei Abnahme, oder wenn eine solche nicht stattfindet, binnen 12 Tagen nach Fertigstellung/ Schlussrechnung schriftlich erfolgen. Eine Leistung gilt als mängelfreie Übergabe, wenn dies bei Montagefertigstellung oder bei Auslieferung durch eine handschriftlich/ maschinell erstellten Abnahme, durch Unterschrift oder nach Ablauf der 12 Tage Frist erklärt wird. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass vom Auftraggeber der Nachweis vorher nicht feststellbarem Arbeitsmaterial erbracht wird. Dem Auftragnehmer muss Gelegenheit zur Nachprüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine kostenlose Nacharbeit,  wofür eine angemessene Frist zu gewähren ist. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht regelt sich nach VOB/B §13. Haftung und Gewährleistung für mangelhafte Bauleistungen von 2 Jahren, elektronische Teile von 6 Monaten. Reparaturarbeiten und Verschleißsteile, sowie Arbeiten an Fremdprodukten sind grundsätzlich von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

 

7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers. Bei Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt die gelieferte/ eingebaute Ware wieder abzuholen/ auszubauen und die eventuellen Montagelöcher mit geeigneten Materialien zu verschließen. Die Demontagekosten des Zusatzaufwandes werden dabei in Gegenrechnung gestellt. Im allgemeinen gelten die gesetzlichen Grundlagen des bürgerlichen Gesetzbuches.

 

8. Firmenzeichen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, an seinen Arbeiten und Produkten ein Firmen- oder sonstiges Kennzeichen anzubringen. Dies gilt insbesondere bei Design & Geschmacksmuster geschützten Produkten.

 

9. DPMA & HABM Design und Geschmacksmusterschutz
Rechtshinweise zu Design & Geschmacksmuster geschützten Produkten der Stamm Metallbau GmbH.
Alle Produkte aus der Gruppe Stamm Designs stehen unter deutschem (DPMA) und europäischem (HABM) Design und Geschmacksmusterschutz. Alleiniger Besitzer des Design und Geschmacksmusterrechtes, sowie berechtigt zur Herstellung dieser Produkte, ist nur die Fa. Stamm Metallbau GmbH. Jegliche widerrechtliche Nutzung unseres Geschmacksmusterschutzes in Design und Ausführung, werden rechtlich verfolgt und Schadensersatzansprüche in Aufrechnung gestellt. Dies gilt auch bei Abwandelungen unserer Formen zur Kopieerstellung des Eigennutzens, sowie der Weiterleitung/ Beauftragung von Anfertigungen an Dritte, ohne eine Lizenzierung mit schriftlicher Vereinbarung dazu. Bei dem Vertrieb unserer Geschmacksmuster geschützten Ausführungen gelten zusätzlich die internen Partnervereinbarungen.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zugelassen, ist Heilbronn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsverbindungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Wissenswertes über Material- und Produkteigenschaften, technischen Infos und Gewährleistungen von: Glas-, Metall-, Kunststoffen & Naturprodukten

 

Allgemeine Infos zu Materialkombinationen:
Wir fertigen unsere Produkte aus Aluminium, Stahl und Edelstahl in drei getrennten Hallen. Kreativ und vielseitig bringen wir die Metalle in Verbindung mit Elementen aus Glas, Stein, Holz, Bambus oder Kunststoffen. Durch verschiedenste Längenausdehnungen der einzelnen Materialien kann es bei stark schwankenden Temperaturdifferenzen zu Verwerfungen und Knackgeräuschen kommen. Werden die nachfolgenden Materialspezifischen Pflegehinweise beachtet, haben Sie lange Freude an unseren Produkten.

 

Glasprodukte und Verarbeitung: Technische Infos, Pflege und Gewährleistung
Bei TVG und VSG Gläsern, kann es durch den Zuschnitt der Sicherheitsfolie im Randbereich sowie bei Bohrungen zu technisch bedingten Randversätzen von +/- 3mm,  Muschel- und Blasenbildung kommen. Bei sandgestrahlten, geätzten Gläsern, Metall- und Lochblechen im SZR sind Schatten-, Nebelbildungen, leichte Verunreinigungen, Punkt- und Streifenbildungen produktionsbedingt möglich. Diese stellen keine Reklamationen dar und unterliegen den Richtlinien des glasverarbeitenden Handwerkes. Glas ist ein unberechenbarer Werkstoff. Bei allen Gläsern gilt eine Gewährleistung von 4 Wochen nach Einbau ohne eine sichtbare mechanische Beschädigung. Spätere Rissbildung bei Einfach-, Verbundsicherheits-, Wärmeschutzgläsern, sowie Spontanbruch bei ESG- TVG Gläsern unterliegen keiner Gewährleistung, auch nicht durch unseres Lieferanten/ Herstellers. Für Folgeschäden eines eventuellen Glasbruches übernehmen wir keine Haftung. Bei größeren Objekten empfehlen wir Ihnen eine geeignete Glasversicherung abzuschließen.

 

Aluminium: Technische Infos, Pflege und Gewährleistung
Aluminium ist als idealer Werkstoff bestens zur Außenanwendung geeignet. Aluminium „rostet nicht“ und schützt sich bei unbehandelter blanker Oberfläche durch eine weißliche Patinaschicht selbst. Wir setzen das hochwertige Metall in vielseitigen Materialkombinationen ein. Aluminium ist sehr leicht, witterungsbeständig, pflegeleicht, und gut zu verarbeiten. Eine aggressive Chlor-, Salz- oder Meeresluft verursacht jedoch bei unbehandelter, blanker Oberfläche evt. einen Lochfraß. Zum Oberflächenschutz und zur optisch farblichen Gestaltung  sollte das Metall jedoch mit einer Pulverbeschichtung oder einer Eloxierung versehen werden.

 

Edelstahl: Technische Infos, Pflege und Gewährleistung
Edelstahl ist bekannt für seine Pflegeleichtigkeit und extreme Langlebigkeit bei der Beachtung wichtiger Regeln. Es gibt verschiedene Arten von Edelstählen, wobei aber nur 2 davon, ca. 70% der Gesamtproduktion ausmachen. Diese werden als V2A (1.4301 ist mit 18% Chrom- und 10% Nickelanteil legiert) bezeichnet. Dabei ist der Nickelanteil entscheidend für die Rostbeständigkeit. V4A (1.4571 ist ebenfalls mit 18% Chrom- und 10% Nickelanteil sowie mit zusätzlichen 2% Molybdän) legiert. Das Molybdän macht den Stahl noch widerstandsfähiger gegen Salzwasser und Chlor. Dieser Edelstahl findet häufig in der Lebensmittelindustrie, im Schiffsbau, aber auch z.B. in Schwimmbädern und der chemischen Industrie sein Einatzgebiet. Der von uns verwendete Edelstahl 1.4301 (gut schweißbar) und 1.4305 (geeignet zum Zerspanen) ist in der Regel relativ pflegeleicht und rostet bei „normalen Witterungsbedingungen“ nicht. Es kann aber durch Unwissenheit und Behandlungsfehlern zu diesem Phänomen kommen. Vermeiden Sie den Kontakt mit unedlen Metallen wie: Stahl, Messing, etc. vor allem eisenoxidhaltiger Staub (Trennschleifen von Stahl, Steine, Bremsstaubablagerungen) sowie starke Belastungen durch aggressive Medien. Erhöhter Pflegeaufwand ist bei starkem Straßenverkehr, stark verunreinigte, aggressiver See- Salzluft, Streusalzbelastung, Chlor und weitere belastende Umweltstoffe geboten.


Es gibt dabei einige Pflegetipps die vorbeugen: Reinigen Sie alle Edelstahlflächen von Zeit zu Zeit mit einem herkömmlichen Glasreiniger oder einem öligen, speziellen Edelstahlreiniger/ Pfleger. Entfernen Sie Klebereste mit Reinigungsbenzin. Verwenden Sie zur Oberflächenpflege im Innenbereich ein dünnflüssiges Öl (wir empfehlen Balistol). Im Außenbereich ein wasserfestes Öl oder Wachs (Bohr- und Schneidöle WD 40 oder handelsübliche Pflegemittel). Scharfe Edelstahlreiniger mit Schleifzusätzen (meist zur Reinigung von Edelstahlspülen) bitte nur in Schliffbildrichtung benutzen. Starke Verunreinigung/ Korrosionsbefall müssen mit einem Schleifvlies per Handarbeit aufwendig nachpoliert werden. Beanstandungen aus falscher Handhabung und  Pflege oder starker Umweltbelastungen sind daher kein Reklamationsgrund. Durch unsere sauberste und getrennte Verarbeitung von Aluminium, Stahl und Edelstahl in separaten Hallen mit spezieller Maschinenausstattung sind Verarbeitungsfehler von „Edelstahl Rostfrei“ von vorn herein ausgeschlossen!!!

 

Cortenstahl „der rostende Edelstahl“: Technische Infos, Pflege und Gewährleistung
Eine besondere Eigenschaft von Cortenstahl ist die Bildung einer schützenden Oxydschicht. „Cortenstahl ist ein edler Edelstahl“, der durch Witterungseinflüsse eine rostähnliche Patinaschicht bildet. Diese Rostpatina, ähnlich wie Kupfer, bildet sich nur auf der Oberfläche und verhindert somit das durchrosten. Bis sich jedoch die endgültige Oxydschicht aufgebaut hat, kann es durch Regen oder bei hoher Luftfeuchtigkeit zu unschönen Rostflecken an den darunter befindlichen Materialen kommen.

 

Stahl blank und mit verzinkter Oberfläche: Technische Infos, Pflege und Gewährleistung
Stahl ist ein gut geeigneter Werkstoff zur Erstellung von statisch belastbaren Konstruktionen. Im Außenbereich sollten Stahlkonstruktionen ihren Rostschutz durch eine Feuerverzinkung erlangen, wobei dies bauartbedingt nicht immer 100%ig möglich ist. Sind diese nicht gegeben, muss ein geeigneter Rostschutz selbst veranlasst oder zur Beauftragung gegeben werden. Bei Umbauarbeiten/ Abänderungen/ Abtrennen von vorhandenen Geländern, etc. aus Stahl blank oder mit verzinkter Oberfläche übernehmen wir keine Gewährleistung über jegliche evtl. Rostbildungen/ Schäden. Eine „rostfreie Qualität von feuerverzinkten Oberflächen*“ sind konstruktionsbedingt mit nur 98% innerhalb der Gewährleistung abgedeckt, 2% davon dürfen durch Zinkstaubfarbe oder mit Metallzinksprays, etc. nachbearbeitet werden.
*Siehe AGB Details zum Merkblatt über feuerverzinkte Oberflächen von Feuerverzinkenden Betrieben.

 

Titanzink und Kupfer: Technische Infos, Pflege und Gewährleistung
Titanzink/ Zink und Kupfer benötigen keine externe Oberflächenbehandlung. Diese Werkstoffe verändern Ihre Farbe zu grauweiß und braunen Tönen. Bei starker Luftverschmutzung kann sich die Haltbarkeit wesentlich reduzieren.

 

Farbbeschichtungen, Eloxierungen: Technische Infos, Pflege und Gewährleistung Aluminium sollte im Außenbereich immer mit einer Pulverbeschichtung, einer Eloxierung oder durch einen speziellen Anstrich geschützt werden. Bei handwerklich hergestellten Produkten sind Oberflächenunterschiede (Staubeinschlüsse etc.),  leichte Kratzer bei der Nachbearbeitung an Industrieoberflächenbeschichtungen möglich. Evtl. Farbabweichungen durch verschiedene Beschichtungs- Eloxalfirmen, sowie Alterungsprozesse, Ausbleichen von kräftigen Farben, sowie Farbunterschiede eines Produktes sind kein Reklamationsgrund.

 

Kunststoffprodukte: Technische Infos, Pflege und Gewährleistung
Für Kunststoffgläser, -platten, Kunststofffenster und Türen, Dichtungen, Terrassen- und Bodenbeläge, gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers/ Lieferanten. Auf Wunsch überlassen wir Ihnen diese, oder sie sind im Internet bei den entsprechenden Herstellern/ Lieferanten öffentlich einzusehen.

 

Holz- Naturprodukte: Technische Infos, Pflege und Gewährleistung
Bei verschiedenen Holzarten, speziell im Außenbereich, sind manche Materialeigenschaften typisch für Naturprodukte. Bei tropischen und einheimischen Hölzern, können Harzgallen mit saurem Ausfluss, Schwind und Rissbildungen, Verformungen, und Farbveränderungen an einzelnen Brettern vorkommen. Es empfiehlt sich grundsätzlich alle Hölzer mit einem schützenden Anstrich zu behandeln. Zu Naturprodukten von Holz zählen ähnliche Eigenschaften, wie in der Bambusrubrik beschrieben.

 

Bambus- Naturprodukte: Technische Infos, Pflege und Gewährleistung
Bambusprodukte haben von Natur aus besondere Eigenschaften. Äußerlich besitzt Bambus je nach Art und Behandlung eine unterschiedliche Erscheinung.  Bambus besitzt Ungleichmäßigkeiten in Bezug auf Farbe, Flecken, Streifen, Form, Dimension, Oberflächenbeschaffenheit und seinen Ausmaßen. Seine Wuchsform ist schwach bis stark konisch, dick bis dünnwandig und mehr oder weniger geradlinig. Bambusrohre bilden durch Quellen und Schwinden Spannungen, welche aufgrund seiner parallelen Faseranordnung zu Rissbildung und Aufspaltungen führen können. Diese Risse können zum Teil mit Geräuschen wie Krachen oder Knallen einhergehen. Bambusrohre verwittern unter äußeren klimatischen Bedingungen; vornehmlich durch Niederschlag und Sonnenstrahlung. Dadurch werden Bambusprodukte wie alle anderen Hölzer oberflächlich silbergrau. Bambus besitzt jedoch aufgrund seiner dichten und harten Oberfläche mittelfristig einen eigenen natürlichen Witterungsschutz. Ein konstruktiver Witterungsschutz ist in jedem Fall empfehlenswert. Hierunter fallen bauliche Maßnahmen, die eine intensive Be- und somit Verwitterung minimieren (z.B. durch unsere VA- Abdeckungen/ oben und unten, die einen Erd- bzw. dauerhaften Wasserkontakt verhindern), sowie geeignete Schutzanstriche. Bambusrohre werden nach der Ernte sortiert, getrocknet, zum Teil behandelt und gereinigt. Durch die Ernte und Transport besitzen Bambusrohre teilweise Beschädigungen, da Bambusrohr keine schützende Rinde besitzt. Als Naturprodukt können Verunreinigungen und oberflächliche Schimmelbildung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Eigenschaften in Bezug auf Farbe, Maserung, Form, Dimension, Beschaffenheit, Rissbildung und Reinheit bambusspezifisch sind und keine Reklamationsgründe darstellen. Vorgeführten Muster bzw. Bildern sind beispielhaft, stellen jedoch als Naturprodukt keine verbindlichen und zugesicherten Eigenschaften dar.